| Neues Ringtheater Lindauer Straße 2 88316 Isny im Allgäu |
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Kann ich Karten reservieren?Reservierungen nehmen wir täglich ab Kassenöffnung entgegen. Die Kasse öffnet ca. 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Es kann für die laufende Kinowoche (Donnerstag - Mittwoch) und, sofern das Programm schon bekannt ist, maximal 7 Tage im Voraus Reserviert werden. Die reservierten Karten müssen bis spätestens 20 min. vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Danach werden die Karten, die noch nicht abgeholt wurden, gelöscht und gelangen in den freien Verkauf. In den Vorstellungen ab 16:00 Uhr werden wir Platz genau Reservieren. In Nachmittagsvorstellungen herrscht freie Platzwahl. Ausweise für Ermäßigungen bitte sowohl an der Kasse, als auch beim Einlass bereit halten! Wer beim Einlass/Kasse keinen gültigen Schüler-Ausweis vorweisen kann, muss damit rechnen die Differenz zur normalen Karte nachzahlen zu müssen! Kein Ausnahmen! Per Formular können sie auch Reservierungen durchführen (siehe "Schaukasten"). Klicken Sie einfach auf die entsprechende Spielzeit und füllen Sie das Formular aus. HINWEIS: Wenn eine Spielzeit nicht mehr anwählbar ist bedeutet das nicht dass die Vorstellung ausverkauft ist!! Dann ist nur der Reservierungsschluss erreicht, ca. 4 Stunden vor Beginn der Vorstellung. Beachten Sie bitte, dass sie rechtzeitig reservieren! Eine Reservierung per E-Mail direkt an das Kino IST NICHT MÖGLICH! Falls Sie uns einen Platzvorschlag geben möchten: Im Bereich "Kinos" finden Sie neben allerlei nützlichen Informationen zur Ausstattung auch einen nummerierten Sitzplan. Gerne berücksichtigen wir ihre Wünsche soweit dies möglich ist. Kann ich Karten im voraus kaufen?Vorverkauf funktioniert praktisch genauso wie die Reservierung. Mit dem kleinen Unterschied, dass sie die Karten bereits Tage vor der Vorstellung kaufen können! AUF ALLE FÄLLE DIE BESTE LÖSUNG. Wer sich über den Besuch der Vorstellung sicher ist, sollte den Vorverkauf auch nutzen. Außerdem kann der Vorverkauf auch für Vorstellungen genutzt werden, für die noch nicht reserviert werden kann (7 Tage Limit, s.o.). Ausweise für Ermäßigungen bitte sowohl an der Kasse als auch beim Einlass bereit halten! Wer beim Einlass/Kasse keinen gültigen Schüler-Ausweis vorweisen kann, muss damit rechnen die Differenz zur normalen Karte nachzahlen zu müssen! Keine Ausnahmen! FSK - Wer darf wann in welchen Film und wann nichtDa das Thema FSK/Jugendschutz mehr als nur komplex ist, und ich beabsichtige die Sache klar strukturiert zu vermitteln, gibt es einen ausführlichen FSK-Bereich. Wer mehr über das Thema wissen möchte, sollte diesem Link folgen! GutscheineSie wohnen selbst nicht in Isny oder Umgebung, vielleicht in Berlin oder Hamburg, und möchten gerne Gutscheine vom Kino Isny verschenken? Gar kein Problem! Schreiben Sie uns eine E-Mail (über das Kontaktformular ganz leicht) und teilen Sie uns Ihren Wunsch mit. Die Angabe wie viele Gutscheine (Erwachsene, Schüler/Studenten, Kind) und Ihre Adresse genügen. Wir setzten uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten die Gutscheine per Post zugestellt. Tabak und Alkoholwerbung im KinoJeder Werbefilm der im Kino gezeigt wird verfügt auch über eine entsprechende Altersfreigabe der FSK. Bei der Prüfung dieser Werbefilme werden die gleichen Maßstäbe an Dramatrurgie, Handlung und Personen angewandt wie bei Spielfilmen auch. Nur die Tatsache dass in diesem Film für Zigaretten oder Alkohol geworben wird, genügt nicht die Freigabe nach oben zu korrigieren. So verwundert es nicht, dass die meisten Werbefilme "Frei ohne Altersbeschränkung" sind. Prinzipiell muss das Werbevorprogramm der Altersfreigabe des Hauptfilmes entsprechen oder darunter liegen. "Harry Potter und der Stein der Weisen (2001)" wurde von der FSK ab 6 Jahren freigegeben. Es ist also legitim vor diesem Film für Zigaretten und Alkohol zu werben, solange die Werbefilme nicht ab 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben wurden. Dennoch gibt es hier weitere Ausnahmen die der Gesetztgeber im Jugendschutz Gesetzt festgelegt hat: Alkohol- und Zigaretten-Werbung darf nicht vor 18 Uhr gezeigt werden. Handy im Kino - ist das erlaubt?Grundsätzlich: Ja. Aber Sie sollten dabei eines bedenken: Das Telefonieren und SMS-Schreiben während der Vorstellung ist verboten! Gerne können Sie im Foyer VOR der Vorstellung noch Anrufe tätigen, SMS verschicken oder einfach damit herumspielen. Im Saal müssen Handys jedoch abgeschaltet werden! Das Handy auf Vibrations-Alarm stellen genügt nicht! Einerseits ist der Vibrationsalarm nicht gerade geräuscharm (oder warum nutzen z.B. viele Handys den "Vibrator" als Bass für die nervigen Klingeltöne?) Außerdem gibt es mit der neuen Foto-Handy-Generation ein Problem mit dem Urheberrecht und der Hausordnung eines Kinos. lesen Sie bitte auch den Beitrag in der FAQ-Rubrik Raubkopierer/Urheberrecht! Menschen möchten im Kino unterhalten werden und vom Alltag Abschalten. Warum in aller Welt nimmt dann jeder sein Handy mit? Weil man ja immer erreichbar sein muss!? Die Menschheit hat die letzten 10000 Jahre ohne diese mobilen Nervensägen überlebt, dann wird es doch möglich sein 2 Stunden OHNE auszukommen! Notfall: Ja - es gibt immer einen Notfall. Die meisten Handy-Besitzer nutzen dieses Argument aber als Ausrede weil ihnen nichts Besseres einfällt! Mitarbeiter von Notfalldiensten müssen nun einmal erreichbar sein - keine Frage. Es gibt dennoch eine Lösung:
Und zu guter letzt: Es gehört zur guten Kinderstube sein Handy in Kinos/Theatern/etc. auszuschalten, weil man eben Rücksicht auf andere nimmt! Zensur im Film?Nein, es gibt in Deutschland keine Zensur! Weder im Film noch sonst irgendwo. So steht es im Grundgesetz. Allerdings ist es nicht ganz so einfach... Wie kommt es dann immer wieder zu Fällen wie diesem: Der Film "Wie Hund und Katz (2001)" wurde dem FSK Prüfungsausschuss vorgelegt. Der Film wurde mit FSK 12 bewertet. Kurz darauf kam der Verleih mit einer neuen Fassung (_1_ Minute kürzer!!) und hat den Film nochmals vorgelegt. Das Ergebnis war das der Film von "Frei ab 12" auf "Frei ab 6" zurückgestuft wurde. Dann gibt es Filme die im Kino "Freigegeben ab 16 Jahren" gekennzeichnet wurde, ein halbes Jahr später kommt der "Directors Cut" in die Videotheken mit "Nicht freigegeben unter 18 Jahren". Das schreit doch alles nach Zensur! Zuerst einmal sollte geklärt werden was unter "Zensur" zu verstehen ist: Zensur ist ein willkürlicher Eingriff des Staates in die Meinungsfreiheit der Bürger. Im Grundgesetz wurde aber schon 1949 die Meinungsfreiheit ausdrücklich aufgenommen. Daraus resultiert dass es in Deutschland keine Zensur gibt. Es gibt die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" die auf Antrag prüft ob ein Film/Buch etc. indiziert werden sollte. Ein indizierter Film darf öffentlich nicht beworben werden. Er ist damit aber nicht verboten. Es handelt sich hierbei um eine Vertriebsbeschränkung. Ein anderes Mittel der Vertriebsbeschränkung (das beim Film jedoch nicht praktiziert wird) wäre eine Steuer, z.B. Tabaksteuer bei Zigaretten. Um jetzt aber nicht zu sehr in einen Ton der Juristerei zu Verfallen, hier ein kurzes Fallbeispiel "Cats & Dogs - Wie Hund und Katz (2001)": Vom Filmverleih wurde der Film dem FSK-Gremium vorgelegt. Dieses Gremium kam zum Schluss, dass der Film für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren durchaus zumutbar und verstanden werden kann. Der Filmverleih war mit dieser Entscheidung jedoch nicht zufrieden und hat deshalb selbst die Schere in die Hand genommen und den Film etwas gekürzt. Immerhin möchte der Verleih ein möglichst großes Publikum ansprechen - niedrige Einstufung bei der FSK bedeutet mehr Zielgruppe bedeutet mehr Geld. Erneut zur Prüfung vorgelegt kam das FSK-Gremium zum Schluss, dass der Film jetzt ab 6 Jahren freigegeben werden kann. (NB: Ob ein Film, der um eine Minute (sic!) kürzer ist als die Originalfassung, nun für Kinder leichter verdaulicher ist, das sei einmal in den Raum gestellt. Möglicherweise ist das ein Fall in dem die FSK vor einem großen Kunden moralisch in die Knie gegangen ist. Bananenrepublik Deutschland? Zurück zum Thema.) Da der Verleih weder vom Staat, noch von der FSK zum Ändern des Filmes aufgefordert wurde, kann von Zensur keine Rede sein. Der Verleih hat freiwillig gehandelt. In England z.B. gibt die Prüfstelle nicht nur Alterseinstufungen, sondern auch Schnittlisten vor! Zur Prüfung von Filmen noch dieses: Wenn das Gremium zum Schluss kommt, dass darüber Beraten werden muss, ob der Film nicht ab 16 sondern erst ab 18 Jahren freigegeben werden sollte - in diesem Fall ziehen sich die staatlich bestellten Ausschussmitglieder zurück und überlassen die Entscheidung alleine der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK". Damit möchte man dem Vorwurf staatlicher Zensur entgegenwirken. Wer mehr über dieses Thema wissen möchte, sollte einmal auf den Sonderseiten "FSK und SPIO" vorbeischauen. Eigentlich ein muss für jeden! Besonders für diejenigen die Kinder ins Kino schicken. Aktuelle Einstufungen mit Begründung zum Entscheid können bei der SPIO eingesehen werden. Teilweise kann dies auch via Internet geschehen: www.spio.de. Einen Interessanten Artikel zur Filmzensur mit weiteren Links findet jeder auch auf www.MovieCollege.de. Woher bekommt ein Kino die Filme?Filmverleiher gibt es viele. Bestimmt kennen auch Sie den einen oder anderen Namen, wie z.B. "20th Century Fox", "Time Warner", "Columbia TriStar (SONY)", "Constantin", "Tobis", ... um nur eine Handvoll zu nennen. Stellen Sie sich nun einfach mal vor Sie hätten einen Film gemacht, einen richtig guten und teuren (Filme sind fast alle teuer!). Der Streifen sollte nun irgendwie unter die Leute gebracht werden. Sie als Produzent sind Spezialist um Filme zu machen, aber das Vertriebsgeschäft - möglicherweise weltweit - diesen Job sollte man Spezialisten überlassen. Sie übergeben nun einem Verleih die Vertriebsrechte, und der wird sie am erwirtschafteten Umsatz der Kinos beteiligen. Im Gegenzug kümmert sich der Verleih darum, das der Film möglichst optimal ausgewertet wird. Der Verleih ist nicht nur einfach Vermittler zwischen Kinobetreiber und Produzent, er ist für alles zuständig was nach dem endgültigen Schnitt des Filmes an Arbeit anfällt. Die Verleiher entscheiden nicht alles alleine, aber doch ziemlich viel. So z.B. in welchem Land der Film wann in welchem Kino in welcher Fassung zu sehen sein wird. Der Verleih muss dafür sorgen dass der Film richtig beworben wird (Fernsehen, Radio, Kino, Zeitschriften), dass der Film synchronisiert wird, und das die Filmkopien rechtzeitig und in ausreichender Stückzahl und Qualität bei den Kinos ankommt. Die großen Filmstudios haben allesamt ihren eigenen Vertrieb, so z.B. FOX und WARNER. Andere Studios haben sich zu Vertriebsgemeinschaften zusammen geschlossen. MGM und DREAMWORKS und Andere vertreiben ihre Filme über die UNITED INTERNATIONAL PICTURES. Die UPI ist ein wahrer Vertriebsgigant, ebenso wie BUENA VISTA INTERNATIONAL, Vertriebsgesellschaft für alle WALT DISNEY Film-Produkte (dazu gehören z.B. auch TOUCHSTONE, HOLLYWOOD PICTURES, MIRAMAX und andere). Jetzt bleibt nur noch zu klären, warum die Kinos die Filme leihen, anstatt die Kopien gleich zu kaufen. Die Antwort fällt leicht: Leihen ist billiger. In der Regel bekommt der Filmverleih um die 50% vom Eintrittsgeld (sic! - Bei Erfolgsfilmen entschieden mehr!). Würde man die Filme beim Verleih kaufen, müsste man allein für das Rohmaterial der Kopie gut 1500 EUR uinrechnen. Dann ist die Kopie aber noch nicht hergestellt, und die Vorführrechte hat der Kinobetreiber auch noch nicht erworben - was nutzt einem die schönste Filmkopie, wenn man sie öffentlich nicht zeigen darf (Im Rechtehandel werden Filme mit Millionen gewertet)! Also leiht man eine der wenigen Kopien. Der Filmverleih macht also für einen großen Bundestart ca. 1000 Kopien. Über 5000 Kinos teilen sich dieses Kontingent. Deshalb wird nicht jeder Film überall gezeigt werden können - die Kehrseite des Verleihprinzips. Kleine Filmverleiher haben oft nicht genug Kapital, um einen großangelegten Bundesstart zu finanzieren. So bleibt manch guter Film auf der Strecke, weil nur eine Hand voll Kopien hergestellt werden können. Der Film "Heinrich der Säger" wurde am 16. August 2001 mit 36 Kopien Bundesweit gestartet. Aber auch Erfolgsfilme wie "Die fabelhafte Welt der Amelie" wurden erst einmal mit unter 100 Kopien gestartet. Als sich der Erfolg abzeichnete, wurden dann Kopien "nachgezogen". Wo bekomme ich Kino-Plakate her?Kinoplakate sind überaus beliebte Erinnerungsstücke. Großartige Filme haben meist auch ein großartiges Plakatmotiv. Viele Menschen möchte gerne ihr Wohnzimmer mit solch einem Schmuckstück zum Kino-Foyer umgestalten. Doch wo bekommt man diese Plakate her? Das Werbematerial das den Kinos vom Filmverleih zur Verfügung gestellt wird, fordert der Filmverleih samt dem Film zurück. Auch dürfen die wenigsten Kinos die Plakate verkaufen (häufig steht das auch auf dem Plakat selbst!).
In eigener Sache: Schleichwerbung? Die Firma Close-Up hab ich hier stehen, da es mir die einzig bekannte Firma ist, die Filmplakate im Angebot hat. Wer noch einen anderen Plakatanbieter kennt, kann mir die Adresse im Kontakt-Formular mitteilen. Das Kino bekommt keine Provision von den Firmen! P.S.: Mir wäre es lieber so mancher Mensch würde seine Plakate dort kaufen, anstatt die Bilder aus dem Foyer/Schaukasten zu stehlen! Fehlende Plakate werden dem Kino vom Verleih in Rechnung gestellt. Über das Jahr hinweg kommt da eine nette Summe zusammen, die ich lieber dafür aufwenden würde die Eintrittspreise stabil zu halten. P.P.S.: Unser Kino-Foyer und der Schaukastenbereich sind mittlerweile Video überwacht. Werbung im KinoWerbung im Kino ist so alt wie der Film selbst. Schon um das Jahr 1902 hat der Schokoladenhersteller STOLLWERCK die Bedeutung des Filmes erkannt um seine Produkte besser verkaufen zu können. Stollwerck gilt seither als der Erfinder der Filmwerbung. Stollwerck produzierte noch keine Werbespots in denen er seine Schokolade anpries, sondern nutzte die Jahrmarktattraktion "Film". Er lies unterschiedliche, zum größten Teil dokumentarische Filme produzieren, die auf Jahrmärkten gezeigt wurden. Das Publikum hatte nebenher die Gelegenheit Schokolade zu kaufen. Dieses Konzept war auch damals schon umsatzfördernd. Später als in den Städten die ersten stationären Kinos errichtet wurden, nutzten die Kaufleute genauso gerne wie heute das Kino um im Vorprogramm auf ihre Dienstleistungen und Produkte hinzuweisen - direkter und wirkungsvoller als im Kino zu werben ist kaum möglich. Mittlerweile ist die Werbung vor dem Hauptfilm ein fester Bestandteil des Programmes - für den Kinobetreiber von Anfang an mit einkalkuliert und nicht selten überlebenswichtig für das Kino. Kein Kino auf der Welt wäre in der Lage die aktuellen Eintrittspreise anbieten zu können ohne die Möglichkeit Werbung zeigen zu können. Leider empfinden manche Besucher im Kino die Werbung als lästig, aber sie ist nun einmal unumgänglich. Außerdem ist es im Kino immer noch so, dass der Film für Werbung nicht unterbrochen wird (welch eine Wahnvorstellung!). Die ca. 15 Minuten Werbung vor dem Hauptfilm sind also durchaus vertretbar. Durch die aktuelle Filmvorschau wird der Werbeblock auch nicht zu langweilig, ja hat dadurch schon einen Unterhaltungswert. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich allen Werbekunden für ihr Engagement im Kino Danken! Und falls Sie als Geschäftsmann/Frau wissen möchten wie Sie Werbung im Kino schalten können, wenden sie sich bitte an die http://www.udia.de UDIA FILMWERBUNG Dort werden Sie umfassend über alle Möglichkeiten der Kinowerbung informiert. Was bedeutet "Mit dem Bundesstart"?Filme werden in der Regel im großen Maßstab an einem einheitlichen Tag in ganz Deutschland gestartet. Dieser Starttermin wird "Bundesstart" genannt. Preview: In einigen ausgewählten Kinos kann der Film schon vor dem eigentlichen Starttermin in Einzelvorstellungen gesehen werden. Meist wird eine Preview von Radio- oder Fernsehsendern organisiert (Radio Bayern 3 ist da sehr fleißig! - leider nur in Bayern). Sneak Preview: Bei dieser Art der Vorschau geht es ganz geheimnisvoll zu. Es ist ein Überraschungspaket. Niemand außer dem Vorführer weiß welcher Film gezeigt wird. In einer Sneak Preview werden Filme gezeigt die oft erst 3-4 Monate später zu sehen sind. Die Filmverleiher nutzen diese Sneak Previews zur Marktforschung. Premiere: Das ist die erste offizielle Vorstellung eines Films in der Öffentlichkeit. Häufig ist die Premiere noch vor dem Bundesstart - dann mit viel Glanz und Glemmer versehen und handverlesenen Gästen aus der Prominenz des Landes. Vorpremiere: Vorpremieren sind eher Werbegags. Denn entweder es ist eine Premiere oder aber es ist keine. Wurde der Film schon mal gezeigt, dann ist es keine, die Erste Vorstellung ist die Premiere. Von einer Vorpremiere spricht man dann, wenn in ausgesuchten Kinos ein Film schon vor dem offiziellen Bundesstart gezeigt werden darf! Mitternachtspremiere: Ein Film startet an einem vom Verleih festgelegten Tag. Meistens ist dies in Deutschland ein Donnerstag. Die erste offizielle Vorstellung ist dann meist die Abendvorstellung um 20:00 Uhr, vielleicht auch schon mal die Nachmittagsvorstellung um 14:00 Uhr. Filme die auf großes Interesse beim Puplikum stoßen, werden aber auch schon mal als Mitternachtspremiere angeboten. Da man die Nacht intuitiv zum Vortag rechnet, hat man das Gefühl den Film schon einen Tag vor allen anderen gesehen zu haben. Wenn man aber auf die Uhr sieht weiß man es wieder besser. Mitternachtspremieren dürfen am Starttag nicht vor 0:01 Uhr gestartet werden. Häufig wird eine Mitternachtspremiere aber mit "23:59 Uhr" beworben. Das hat den Grund, dass viele Menschen mit der "0:00 Uhr"-Geschichte nicht klar kommen, und dann einen Tag zu spät vor dem Kino vergeblich auf den Film warten. Gestartet wird trotzdem um 0:01 Uhr! Warum werden die meisten Filme im Ausland schon früher gezeigt als in Deutschland? Leicht zu beantworten! Es liegt in der Natur der Sache, dass Filme im Herstellungsland eher anlaufen als im Rest der Welt. Da 85% der Filme hierzulande aus Amerika stammen, laufen dort die Filme auch eher an. Man darf nicht vergessen, das man ungefähr 6 Wochen benötigt um einen Film deutsch zu Synchronisieren! Allerdings gehen die Filmverleiher dazu über Blockbuster swie "Titanic", "Star Wars" etc. innerhalb weniger Wochen weltweit zu starten. Die Verleiher hoffen so, den Raubkopierermarkt unattraktiv zu machen. Bei vielen Produktionen werden für den Starttermin lokale Besonderheiten berücksichtigt. In Deutschland ist es ziemlich uninteressant einen Film an "Thanksgiving" zu starten. In den USA hingegen ist dies das bedeutendste Filmwochenende! Wann spielen Sie den Film "Soundso"?Das ist schwierig zu sagen... Einerseits laufen in der Woche an die 6 bis 10 Filme neu an (Im Jahr 2000 hatten gut 400 Filme Kinopremiere, 2008 waren es schon über 500!!). Andererseits verfügen wir nur über zwei Kinosäle. Es ist daher schlichtweg nicht möglich jeden Film zu spielen. Verschärfend kommt noch hinzu, dass wir einen Film, den wir mit dem Bundesstart erhalten, mehrere Wochen spielen müssen. Dies blockiert natürlich einen Saal für einen neuen Film. Aus dem riesigen Fundus an Kunst- und Kommerzfilmen versuchen wir immer das Beste herauszufischen. Die gute Besucher Resonanz zeigt, dass wir bisher recht gut den Publikumsgeschmack trafen. Und falls wir den einen oder anderen Film doch nicht zeigen können, bitten wir um Nachsicht. Wir möchten bestimmt keine Zielgruppe ausklammern. Wir tun unser Bestes. Und wenn wir feststellen das nach einem bestimmen Film oft an der Kasse gefragt wird, krempeln wir auch mal das gesamte Programm um. Kamera und Fotoapparat im Kino erlaubt?Ganz klare, eindeutige und indiskutable Antwort: Nein. Filme sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers darf von einem Film keine Kopie hergestellt werden. Auch nicht für private Zwecke! Das Mitbringen von Bild/Ton-Aufzeichnungsgeräten ist schon strafbar, auch wenn die Kamera in einer Tasche ist und bleibt. Denn das Mitbringen kann als Versuch einer Urheberrechtsverletzung gewertet werden. Kameras - gleich welcher Art - sind im Kino strengstens verboten! Wer mit einer Kamera im Kino angetroffen wird, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen! Das Kinopersonal ist vertraglich dazu verpflichtet sofort die Polizei zu verständigen. Bitte Informieren Sie sich auch unter der Rubrik "Raubkopierer". Hier erfahren Sie u.a. auch was Sie mit DVDs machen dürfen und was nicht! Überwach! Was ist das denn?Die große Koalition aus CDU & SPD will Deutschland in Zeiten des internationalen Terrors zu einem sicheren Land für uns alle machen. Das klingt auf den ersten Blick gut, ist es aber auf den zweiten gar nicht. Denn das wenig mehr an Sicherheit sollen wir, die Bürger dieses Landes, teuer mit einem großen Verlust an persönlicher Freiheit bezahlen. De facto droht die Bundesrepublik Deutschland durch die geplanten Maßnahmen zu einem präventiven Überwachungsstaat umgebaut zu werden. Die Aktion “ÜBERWACH!” will auf diese besorgniserregende Entwicklung aufmerksam machen, indem sie den Spieß umdreht und den Geruch der Überwachung den Bundes- und Landesministerien, sowie den Regierungs- und Oppositionsparteien selbst unter die Nase reibt. Wie es funktionier ist auf der Website http://www.uberwach.de/ gut beschrieben. Nutzer des CMS TYPO3 die sich an der Aktion beteiligen möchten können sich an das Kino wenden, gerne stellen wir unsere EXT zur Verfügung. TYPO3Die Website des Kino Isny basiert auf dem CMS TYPO3. Kinobetreiber die ebenfalls mit diesem CMS arbeiten möchten, können sich an das Kino wenden kontakt@kino-isny.de. Wir haben eigene Erweiterungen geschrieben, mit der das Kinoprogramm und die Reservierung komfortabel verwaltet werden können. Die Erweiterungen stehen unter der GPL und sind Lizenzkosten frei. Neben den Kinos in Lindenberg, Leutkirch und Lindau nutz auch das Kino in Ludwigsburg www.central-union.de unsere Erweiterung. |
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